{"id":588,"date":"2023-02-07T21:21:03","date_gmt":"2023-02-07T20:21:03","guid":{"rendered":"https:\/\/foerderverein-stadtbibliothek-fl.de\/?page_id=588"},"modified":"2023-02-19T17:37:45","modified_gmt":"2023-02-19T16:37:45","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/foerderverein-stadtbibliothek-fl.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-align-center has-medium-font-size\"><strong>Satzung<\/strong><br><strong>F\u00f6rderverein der Stadtbibliothek Flensburg e. V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a71<br>Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein der Stadtbibliothek Flensburg e. V.\u201c und hat seinen Sitz in Flensburg.<br>Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Flensburg eingetragen. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a72<br>Vereinszweck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Stadtbibliothek Flensburg. Er unterst\u00fctzt die Stadtbibliothek in ihrem Bildungs- und Kulturauftrag.<br>Gem\u00e4\u00df dieser Zielsetzung wird er im Zusammenwirken mit der Stadtbibliothek besonders darum sein:<br>&nbsp;&nbsp; a) durch seine \u00d6ffentlichkeitsarbeit die Stadtbibliothek st\u00e4rker im Bewusstsein der<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;Flensburger Bev\u00f6lkerung zu verankern,&nbsp;&nbsp; <br>   b) die Veranstaltungs- und Projektarbeit der Stadtbibliothek zu f\u00f6rdern,<br>   c) zur Verbesserung der Einrichtungen und Dienstleistungen der Stadtbibliothek beizutragen<br>       und diese nach seinen M\u00f6glichkeiten zu f\u00f6rdern.<br>      &nbsp;&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a73<br>Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfe Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die mit Aufgaben betrauten Mitglieder haben nur Anspruch auf Ersatz der tats\u00e4chlich entstandenen und vom Auftrag gedeckten Ausgaben. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a74<br>Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<br>\u00dcber die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand nach Vorlage eines an den Vorstand gerichteten schriftlichen Aufnahmeantrages. Bei Ablehnung ist der Vorstand nicht verpflichtet, dies dem Antragsteller zu begr\u00fcnden.<br><br>Mit seiner Aufnahme erkennt das Mitglied die Rechtswirksamkeit der Vereinssatzung an.<br>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<br><br>Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Jahresende m\u00f6glich. Er erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten.<br><br>Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer versto\u00dfen hat oder trotz Mahnung die Mitgliedsbeitr\u00e4ge nicht entrichtet hat, kann es durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.<br><br>Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Mitteilung des Ausschlusses die n\u00e4chste Mitgliederversammlung angerufen werden, die abschlie\u00dfend entscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a75<br>Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, der jeweils am ersten Februar eines jeden Jahres f\u00e4llig wird.<br>Die H\u00f6he des Mitgliederbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a76<br>Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a77<br>Der Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern. Die Leiterin\/der Leiter der Stadtbibliothek Flensburg geh\u00f6rt dem Vorstand als beratendes Mitglied an.<br><br>Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverh\u00e4ltnis darf der 2. Vorsitzende davon nur Gebrauch machen, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist, der Schatzmeister und die Beisitzer nur, wenn der 1. und 2. Vorsitzende verhindert sind.<br><br>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre Nachfolger gew\u00e4hlt sind. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br><br>Abweichend wird f\u00fcr die erste Wahlperiode folgendes vereinbart: Der 1. Vorsitzende und die beiden Beisitzer werden f\u00fcr drei Jahre bestellt.<br>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, so weit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Ihm obliegt die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<br>&nbsp;&nbsp; a) Schaffung der Voraussetzungen und Ma\u00dfnahmen zur nachhaltigen Unterst\u00fctzung der<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;Stadtbibliothek Flensburg,<br>&nbsp;&nbsp; b) Vorbereitung und Einberufung von Mitgliederversammlungen sowie Aufstellung der&nbsp;&nbsp;<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Tagesordnung,<br>&nbsp;&nbsp; c) Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung,<br>&nbsp;&nbsp; d) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.<br><br>Die Vorstandsitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen. Dabei ist die Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist betr\u00e4gt mindestens zwei Wochen.<br><br>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden, den Ausschlag.<br>\u00dcber die Beschl\u00fcsse des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<br><br>Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen bei Eilbed\u00fcrftigkeit auch schriftlich oder fernm\u00fcndlich gefasst werden, wenn alle Vorstandmitglieder ihre Zustimmung zu dem Verfahren erkl\u00e4ren. Schriftlich oder fernm\u00fcndlich gefasste Beschl\u00fcsse sind schriftlich festzulegen und vom Vorsitzenden unterzeichnen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a78<br>Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Vereinsorgan.<br>Sie findet einmal j\u00e4hrlich statt. Sie ist insbesondere f\u00fcr folgenden Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br>&nbsp;&nbsp; a) Entgegennahme des Jahres- und des Kassenberichts des Vorstandes und des Berichts der<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Rechnungspr\u00fcfer,<br>&nbsp;&nbsp; b) Wahl des Vorstandes f\u00fcr die neue Amtsperiode,<br>&nbsp;&nbsp; c) Wahl von zwei Rechnungspr\u00fcfern f\u00fcr das neue Gesch\u00e4ftsjahr,<br>&nbsp;&nbsp; d) Festsetzung des Mitgliederbeitrages,<br>&nbsp;&nbsp; e) Beschlussfassung \u00fcber den Ausschluss eines Mitgliedes,<br>&nbsp;&nbsp; f) Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Datum des Poststempels.<br><br>Jedes Mitglied kann sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung zur Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Erg\u00e4nzung bekannt zu geben. \u00dcber Antr\u00e4ge zur Tagesordnung, die in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Versammlung.<br><\/p>\n\n\n\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollm\u00e4chtigt werden. Die Vollmacht ist f\u00fcr jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als drei Stimmen vertreten.<br><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von dem stellvertretenden Vorsitzenden, geleitet. Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse mit der Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen. Zur \u00c4nderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<br><\/p>\n\n\n\n<p>Bei Wahlen ist gew\u00e4hlt, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von dem Versammlungsleiter zu ziehende Los.<br><\/p>\n\n\n\n<p>Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn mindestens ein Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die beantragen.<br><br>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift mit Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie der Abstimmungsergebnisse anzufertigen, die vom Vorsitzenden und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<br><\/p>\n\n\n\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder mindesten 10% der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beantragen.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a79<br>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung ist nur beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Wird diese Bedingung nicht erf\u00fcllt, ist eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Es bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung.<br><br>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadtbibliothek Flensburg zur Verwendung f\u00fcr Zwecke des \u00a72 dieser Satzung.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a710<br>Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die vorstehende Satzung wurde auf der Gr\u00fcndungsversammlung am 8. Juni 2006 beschlossen und tritt sofort in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p><br><\/p>\n\n\n\n<p><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SatzungF\u00f6rderverein der Stadtbibliothek Flensburg e. V. \u00a71Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein der Stadtbibliothek Flensburg e. V.\u201c und hat seinen Sitz in Flensburg.Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Flensburg eingetragen. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. \u00a72Vereinszweck Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Stadtbibliothek Flensburg. 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